Sie haben die Möglichkeit, Beschwerden oder Hinweise – sei es zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis oder dem beruflichen Umfeld – jederzeit über unser vertrauliches Hinweisgebersystem einzureichen. Dieser Meldeweg erfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und gewährleistet eine unabhängige und vertrauenswürdige Bearbeitung. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Sie können Hinweise anonym oder unter Nennung Ihres Namens einreichen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, personenbezogene Daten anzugeben. Sollten Sie dennoch freiwillig personenbezogene Angaben machen, werden diese mit höchster Vertraulichkeit behandelt.
Ihre Hinweise richten Sie bitte an die folgende Meldestelle:
Postweg / persönlich:
Datenschutzberatung
Klaus Wessendorf
Südkamp 6
49685 Emstek
E-Mail:
dsb@wessendorf-emstek.de
Telefon:
+49 4473 941057 0
Wenn Sie anonym einen Hinweis melden, geben Sie bitte einen individuellen Betreff an. Mit diesem individuellen Betreff kann die Meldestelle bei Ihren späteren Kontaktaufnahmen Ihre Meldung zuordnen.
Die Meldestelle leitet jede eingehende Meldung unter Einhaltung strikter Anonymität an uns weiter. Wir prüfen die Hinweise auf Plausibilität und veranlassen bei hinreichendem Verdacht eine weitere Prüfung durch interne konkret ausgewählte und gesondert verpflichtete Personen.
Der Schutz und die Vertraulichkeit der Hinweisgebenden haben dabei oberste Priorität. Die Einzelheiten dazu sind im HinSchG geregelt.
Sie können die Hinweise auch an externe Meldestellen des Bundes und der Länder sowie an für bestimmte Branchen speziell eingerichtete externe Meldestellen richten.
Zusätzlich stehen Ihnen weiterhin auch alle bisherigen Kontaktmöglichkeiten mit uns offen, wie zum Beispiel über Ihre bekannten Ansprechpartner, Vorgesetzte oder den Betriebsrat.
Wir bearbeiten alle Hinweise mit der gebotenen Sorgfalt und unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit.
Eingangsbestätigung
Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen nach Eingang ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung.
Wenn Sie anonym einen Hinweis gemeldet haben, wird bei der Meldestelle innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung für Sie hinterlegt. Um diese zu erhalten, müssen Sie aktiv Kontakt zur Meldestelle, unter Angabe Ihres individuellen Betreffs, aufnehmen. Sie erhalten dann die Eingangsbestätigung.
Rückmeldung an die Hinweisgebenden
Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung, wie mit den Informationen umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. werden.
Wenn Sie anonym einen Hinweis gemeldet haben, wird bei der Meldestelle innerhalb von 3 Monaten nach Eingang Ihrer Meldung eine Rückmeldung für Sie hinterlegt, wie mit den Informationen umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. werden. Um diese zu erhalten, müssen Sie aktiv Kontakt zur Meldestelle, unter Angabe Ihres individuellen Betreffs, aufnehmen. Sie erhalten dann die Rückmeldung.
Ihre Meldung
Um die Bearbeitung Ihrer Meldung zu erleichtern, sollte diese möglichst folgende Informationen enthalten
• Die Art des Fehlverhaltens: Beschreiben Sie, worum es sich handelt.
• Ort des Geschehens: Geben Sie an, wo das Fehlverhalten stattgefunden hat.
• Zeitpunkt: Nennen Sie Datum und Uhrzeit und geben Sie an, ob es sich um wiederholtes Verhalten handelt.
• Dokumentation: Reichen Sie alle relevanten Dokumente ein, sofern Sie Zugriff darauf haben. Falls nicht, geben Sie an, welche Dokumente existieren und wo sie zu finden sind.
• Ergriffene Maßnahmen: Teilen Sie mit, ob und welche Schritte Sie bereits unternommen haben.
WICHTIG! Bitte lesen und verstehen Sie die Informationen unter dem Link „Datenschutz“, bevor Sie Ihre Meldung einreichen. Verzichten Sie darauf, personenbezogene Daten anzugeben, die für Ihre Meldung nicht relevant sind. Solche Angaben können ohne Rückmeldung an Sie gelöscht werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!